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Erotik

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Wisi
Babygeier


Anmeldungsdatum: 17.04.2005
Beiträge: 25
Erotik

Ich habe vor eine Erotik Seite (jedoch nicht pornografische seite) in netz online
zu stellen. Allerdings möchte ich das ohne jegliche zugangstor oder sonstiges veranstallten... Ich habe gelsesen das man das mit Erotischen Bilder machen kann und
erst bei Pornografischen muss man die Seite schützen?

Und wo ist da die Grenze?

Beitrag 15.06.2005, 10:21 
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Scriptsolution
Seniorgeier


Anmeldungsdatum: 21.10.2004
Beiträge: 295
Wohnort: Hamburg

Soweit mir bekannt (keine Gewährleistung) kannst du alles FSK 16 Material frei zugänglich machen, wenn FSK 18 muss ein schutz her.

Allerdings keine Ahnung ob des so stimmt.

Beitrag 15.06.2005, 11:38 
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Wisi
Babygeier


Anmeldungsdatum: 17.04.2005
Beiträge: 25

Ja ich glaube auch, nur woher weiß man das es FSK 16 ist ? :-)

Beitrag 15.06.2005, 13:21 
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lrdfrb
Administrator


Anmeldungsdatum: 28.05.2003
Beiträge: 2509
Wohnort: Meckenheim

Wenn die Nippel stehen ist es FSK 18 Fettes grinsen
_________________
www.ffn-neustadt.de
Wenn Sie dies lesen können, wird die Signatur korrekt angezeigt Fettes grinsen

Beitrag 15.06.2005, 14:16 
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aleko
Seniorgeier


Anmeldungsdatum: 22.12.2003
Beiträge: 500
Wohnort: see ip and wonder

quote:
Originally posted by lrdfrb:
Wenn die Nippel stehen ist es FSK 18 Fettes grinsen



und das pimmelchen muss ein pimmelchen und schrumplig sein wenn es mehr als 8° vom körper absteht kann das schon wieder anders ausgelegt werden ...


kauf dir mal nen playboy und sieh dir die unteren regionen der fotographisch abgelichteten mädels in der mitte etwas genauer an da darfste nix sehen auch keinen anflug einer unteren lippe etc. ansonsten ist das nicht jugendfrei nach fsk16


usw. und so fort ...


zus. brauchste einen jugenschutzbeauftragten der für die einhaltung verantwortlich ist und das material erst mal sichtet bzw. korrigiert, schwärzt ...


mach lieber fsk18 da haste nicht soviel aufwand



mfg
_________________
Es kam ein Zeitpunkt in meinem Leben, an dem ich
realisierte, wer mir wichtig ist, wer es nie war und
wer es immer sein wird, es gibt einen Grund weshalb
viele es nicht in meine Zukunft geschafft haben... ©MR

Beitrag 15.06.2005, 14:37 
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DaveStar
Seniorgeier


Anmeldungsdatum: 21.06.2003
Beiträge: 749

mir hat jugendschutz.net mal folgendes gemailt:
sollte man übrigens strikt einhalten...


Der Begriff der Pornografie ist ein normatives Tatbestandsmerkmal, welches
im Wesentlichen von den sozial- und sexualethischen Wertvorstellungen
innerhalb der Gesellschaft abhängt, die ständigen Wandlungen unterliegen.
Nach nahezu einhelliger Ansicht in Rechtsprechung und Literatur ist eine
Darstellung dann als pornografisch anzusehen, wenn "unter Hintansetzung
menschlicher Bezüge in ihr sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher,
anreißerischer Weise in den Vordergrund gerückt werden und dies
ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung sexueller Reize abzielt".
Dabei ist insbesondere die objektive Gesamttendenz der Darstellung, der
"Kontext", entscheidend.

Es gibt demzufolge zwei wesentliche Merkmale, anhand derer eine
Darstellung/eine Videosequenz/ein Text auf ihren möglicherweise gegebenen
pornografischen Charakter zu überprüfen ist:

1. Zeigt die Darstellung eine vordergründige, anreißerische und vergröbernde
Darstellung des Sexuellen?

Entscheidend ist, ob durch die fokussierte Darstellung sexueller Vorgänge
menschliche, persönliche Eigenschaften der Darsteller(innen) völlig
ausgeklammert werden und die dargestellten Personen als beliebig
auswechselbare Objekte der Triebbefriedigung erscheinen.

Starkes Indiz hierfür ist die vordergründige Darstellung von
Geschlechtsteilen. Aber auch, wenn die Geschlechtsteile nicht unmittelbar zu
sehen sind, kann Pornografie vorliegen, wenn z.B. beim Sexualverkehr heftige
Stoßbewegungen die Sexualpartner als bloße mechanische Befriedigungsapparate
erscheinen lassen (z.B. bei entsprechend animierten Bildern in
Werbebannern).

In Extremfällen kann auch die Kombination an sich nichtpornografischer
Bilder mit anreißerischen Texten zu einem gleichwohl pornografischen
Gesamtcharakter der Darstellung führen (z.B. Text wie: "Hier wird geleckt,
gebumst, geblasen. Frauen machen sich zu zweit über einen Mann her oder
lassen es sich gleich von zwei Hengsten besorgen. Die versautesten Orgien
und so viele gefüllte Löcher und Münder, dass man fast den Überblick
verliert.... Rein ins Sex-Vergnügen!").

2. Ist die Frage 1 nicht eindeutig zu bejahen, ist weiter zu prüfen -- Zielt
die Darstellung ausschließlich oder überwiegend auf die sexuelle
Triebbefriedigung?

Erfüllt eine Darstellung bei objektiver Auslegung die vorbenannten Kriterien
noch nicht, kann sie gleichwohl pornografisch sein, wenn sie zumindest
überwiegend nach ihrem objektiven Gesamteindruck allein der sexuellen
Stimulierung des Betrachters dienen soll. Dieses Kriterium dient
insbesondere der Abgrenzung von Darstellungen, die dem Kunstvorbehalt
unterliegen.

Die Darstellung des Nackten (einschließlich der Genitalien) und sexueller
Vorgänge (einschließlich des Geschlechtsverkehrs) ist nicht per se
pornographisch. Vielmehr kommt es darauf an, ob diese Darstellung allein dem
Lustgewinn des Betrachters dient (weitere Informationen können Sie z. B.
auch unter http://de.wikipedia.org/wiki/Pornographie entnehmen).
Das bedeutet, dass Inhalte die diese pornografischen Kriterien nicht
erfüllen, als zulässig gelten.
_________________
--------------------
http://www.isnichwahr.de Fun-Links, News and Babes - Every Day!

Beitrag 15.06.2005, 14:52 
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LarsS82
Babygeier


Anmeldungsdatum: 04.01.2010
Beiträge: 4

Naja, man kann ja mal den Playboyshop anschauen. Die haben sich garantiert abgesichert was die Inhalte angeht. Andererseits würde ich keine Erotikseite hochladen, da gibt es doch schon extrem viele von.

Zuletzt bearbeitet von lrdfrb am 16.02.2010, 23:42, insgesamt einmal bearbeitet
Zuletzt bearbeitet von LarsS82 am 17.01.2010, 21:51, insgesamt einmal bearbeitet

Beitrag 15.01.2010, 20:35 
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