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Homepage: Impressum, Datenschutz & Gewerbeschein

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Braekling
Administrator


Anmeldungsdatum: 28.05.2003
Beiträge: 2354
Wohnort: Kaiserstadt Aachen
Homepage: Impressum, Datenschutz & Gewerbeschein

Hinweis: Dieser Text stellt eine allgemeine Information dar. Er ersetzt keine kompentente Beratung. Es wird keine Garantie für Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten übernommen. Grundsätzlich ist bei Betrieb einer gewerblichen Webseite ein Konktakt zur örtlichen IHK, eine Beratung durch einen Rechtsanwalt und eine Beratung durch einen Steuerberater unbedingt zu empfehlen.

Impressum

Laut dem TDG (Teledienstgesetz) muss jede Internetseite in Deutschland über ein gültiges Impressum verfügen.

Dieses muss klar gekennzeichnet sein (also als Impressum, nicht als Kontakt, Info oder ähnliches).

Informationen darüber, was in ein Impressum hineingehört, gibt es auf dieser informativen Webseite: http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/ Zudem hilft der Assistent, ein Impressum zu erstellen.

Datenschutz

Grundsätzlich sind laut TDDSG (Gesetz über den Datenschutz bei Telediensten) personenbezogene Daten vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der betroffenen Person gestattet.
Ein Anbieter ist verpflichtet, einer Person bei Anfrage grundsätzlich Aufschluss über die zu dieser Person gespeicherten Daten sowie deren Herkunft und Verwendung zu geben.

Gewerbeschein

Ein Gewerbeschein ist bei einer Webseite vorgeschrieben, sobald diese mit einer Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Dies gilt auch langfristig, sprich wenn die Seite in den ersten Monaten keinen Gewinn erzielt, jedoch langfristig Gewinn erzielen soll, ist der Schein mit Beginn der Tätigkeit (= "onlinegehen" der Webseite) vorgeschrieben - nicht erst mit Beginn der Gewinnerzielung.

Übrigens hat der Gewerbeschein nicht direkt etwas mit dem Finanzamt zu tun. Zwar wird durch die Anmeldung die Tätigkeit an das FA weitergeleitet, jedoch entscheidet sich erst durch das tatsächliche Einkommen, inwiefern dieses versteuert werden muss oder ob es unter den gültigen Freibeträgen liegt. Ein Unterschreiten dieser Grenzbeträge entbindet jedoch nicht von der Pflicht des Gewerbescheins.

Erhalten kann man diesen Schein normalerweise auf dem zuständigen Ordnungsamt (in größeren Städten auch auf speziellen Ämtern) gegen eine geringe Gebühr. Oft kann er direkt mitgenommen werden, ansonsten wird er innerhalb weniger Tage zugeschickt.
Um solch einen Schein erhalten zu können, muss man mindestens 18 Jahre und voll geschäftsfähig sein - Ausnahmen können durch das Vormundschaftsgericht genehmigt werden.

Wichtig ist, dass man zusätzlich die äußeren Umstände prüft:

Als Selbstständiger ist man versicherungspflichtig, kann also in vielen Fällen nicht mehr über die Eltern versichert bleiben, sofern man dies noch ist.

Bei Studenten gelten Sonderregelungen (z.B. vergünstigte Beiträge).

Beschäftigte und Azubis sollten auf jeden Fall ihre Arbeits-/Ausbildungsverträge dahingehend prüfen und auch mit einer im Betrieb zuständigen Person darüber reden, denn oft wird eine Nebentätigkeit als Selbstständiger nicht gerne gesehen (weil man evtl. nicht mehr die volle Arbeitskraft in den bisherigen Beruf einbringen kann).

GRUNDSÄTZLICH IMMER BEI DEN ZUSTÄNDIGEN STELLEN INFORMIEREN.

Immer sollte man folgende Stellen zumindest für eine kurze Beratung aufsuchen: IHK, Rechtsanwalt (vor allem um AGB zu prüfen) und Steuerberater (Wie mache ich meine Steuererklärung? Was muss ich aufbewahren? Was hat es mit Umsatzsteuerbefreiung auf sich? - bei Studenten, Schülern, Azubis usw auch: Bekommen meine Eltern noch Kindergeld? etc.).
Wenn nötig sollte auch eine Rücksprache mit der Versicherung und dem bisherigen Arbeitgeber erfolgen.

Denkt daran: Ein Gewerbe ist kein Kinderspiel. Es handelt sich dabei um eine sehr ernste Sache. Wenn man alles korrekt abwickelt und sich gut informiert kann man sich sehr viel Ärger sparen - denn dieser Ärger kann im schlimmsten Fall sehr teuer werden, bei Minderjährigen liegt die Haftung meist bei den Eltern.

Hinweis: Dieser Text stellt eine allgemeine Information dar. Er ersetzt keine kompentente Beratung. Es wird keine Garantie für Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten übernommen. Grundsätzlich ist bei Betrieb einer gewerblichen Webseite ein Konktakt zur örtlichen IHK, eine Beratung durch einen Rechtsanwalt und eine Beratung durch einen Steuerberater unbedingt zu empfehlen.


Zuletzt bearbeitet von Braekling am 10.02.2006, 13:16, insgesamt einmal bearbeitet

Beitrag 05.06.2003, 01:31 
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lrdfrb
Administrator


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Beiträge: 2514
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Hier mal noch 2 informative Links zum Thema Disclaimer und Impressum:


http://www.daniel-rehbein.de/urteil-landgericht-hamburg.html
http://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.html
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Beitrag 21.12.2003, 23:43 
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lrdfrb
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Beiträge: 2514
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Da es ja immer wieder zu Diskussionen kam, ob Telefonnummer ins Impressum muss oder nicht, hier mal ein Auszug aus der aktuellen c't

quote:
Originally posted by c't:
... Unabhängig von Beruf oder Gesellschaftsform muss der geschäftsmässige Betreiber einer Domain seinen Namen und seine vollständige Anschrift nennen, dazu eine Telefonnummer : "Auch wenn das TDG dazu schweigt, muss regelmässig eine Rufnummer angegeben werden", erklärt Thomas Hoeren, Juraprofessor an der Universität Münster. "Die Verpflichtung folgt aus der Begründung zum Teledienstegesetz." ...


Quelle: c't Heft 5/2004, Seite 179
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Beitrag 01.03.2004, 13:11 
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lrdfrb
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Anmeldungsdatum: 28.05.2003
Beiträge: 2514
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Und für alle die gerne lesen hier mal ein Skriptum zum Internet Recht

http://www.heise.de/newsticker/meldung/68386
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Beitrag 16.01.2006, 15:52 
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