Ich habe die Kleinunternehmerregelung genommen, kann ich die gezahlte MWST irgendwie zurückholen vom FA?! Oder kann ich das sonst irgendwie anrechnen?!
Wenn du keine MWST ausweist (also von deinen Kunden kassierst) kannst du auch keine Vorsteuier (MWST die du an deine Lieferanten etc. zahlst) abziehen.
Dafür ist die Kleinunternehmerregelung ja da...
CU
Merowing
07.06.2003, 11:45
bendecho Seniorgeier
Anmeldungsdatum: 05.06.2003
Beiträge: 641
da kannst natürlich den brutto-betrag als ausgabe angeben und nicht nur den netto-betrag _________________ http://www.bendecho.de
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