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Braekling
Administrator

Anmeldungsdatum: 28.05.2003
Beiträge: 2354
Wohnort: Kaiserstadt Aachen |
Kostendeckende Werbung verkaufen?
Hallo Leute!
Allgemein ist ja bekannt, das ein Gewerbeschein nötig ist, sobald man eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt - auch langfristig gesehen.
Was mich jetzt aber interessieren würde, wäre, wie es im folgenden Fall aussehen würde:
a) Projekt startet. WebSpace (oder vServer oder was auch immer) kostet im Januar inkl. Zusatzkosten für "weitere GB Traffic zum inkl. Traffic" u.ä. 20¤/Monat.
b) Betreiber verkauft Februar-Werbung für genau 20¤. (also entsprechend der im Jan entstandenen Kosten).
c) Käufer erhält Quittung (keine Rechnung, keine MwSt-Ausweisung etc.)
d) Im Februar kostet alles zusammen 25¤. Werbung für März wird dann für 25¤ verkauft.
e) Usw usf
f) Ende des Jahres geht neben der normalen Lohnsteuerkarte aus dem normalen Beruf auch die auf 0¤ auskommende "Gegenrechnung" inkl. Quittungsdurchschläge und Rechnungen des Hosters beim FA ein.
In diesem Fall wird also auf den Ct genau kostendeckend gearbeitet, das ganze zum Jahresende entsprechend belegt. Arbeitszeit o.ä. wird nicht mit einkalkuliert sondern nur die Kosten die das Projekt direkt verursacht (also Space und Traffic).
Ist in diesem Fall ein Schein nötig?
Hintergrund: Einige größere Projekte von mir, welche ich als Hobby betreibe, sollen auf dauer nicht meine Brieftasche leerfressen.
Also - was meint ihr? _________________
Braekling.de
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Sudoku @Braekling.de
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08.07.2003, 01:05 |
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Shadows
Altgeier
Anmeldungsdatum: 06.06.2003
Beiträge: 1076
Wohnort: München / Nürnberg |
Ich kann dir nicht genau die Gesetzgebung dazu nennen aber ich denke das es hier sowas wie einen "Liebhaberstatus" gibt. Du musst ja langfristig gesehen dem Finanzamt eine Gewinnerzielungsabsicht anchweisen sonst sagen sie das wäre nur dein Hobby.
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08.07.2003, 01:15 |
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Braekling
Administrator

Anmeldungsdatum: 28.05.2003
Beiträge: 2354
Wohnort: Kaiserstadt Aachen |
Also beispielsweise wie ein Briefmarkensammler, der doppelte Marken verkauft aber dann auch wieder für viel Geld seine Sammlung erweitert? _________________
Braekling.de
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Sudoku @Braekling.de
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08.07.2003, 01:20 |
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Shadows
Altgeier
Anmeldungsdatum: 06.06.2003
Beiträge: 1076
Wohnort: München / Nürnberg |
Genau, so in etwa hatte mir das der Finanzamtmensch mal erzählt. Ich würd da halt einfach mal anfragen die können dir das genauer sagen, da bin ich zu sehr Laie.
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08.07.2003, 03:23 |
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Gast
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Ist zwar eine nette Idee, das Finanzamt zu umschiffen aber
letztendlich sieht es ja trotzdem so aus, dass du immer noch eine Gewinnabsicht
hast, egal ob du genausoviel ausgibst wie du einnimmst oder ob du mehr
einnimmst oder ausgibst.
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08.07.2003, 06:28 |
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Jan
Gast
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Man könnte allerdings hingehen, einen Webhoster suchen und dem die Möglichkeit geben auf der Seite zu werben, er im Gegensatz stellt keine Rechnung...
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08.07.2003, 08:08 |
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dome
Juniorgeier
Anmeldungsdatum: 05.06.2003
Beiträge: 179
Wohnort: Saarbruecken |
und was spricht gegen einen gewerbeschein?
kosten doch in der regel nur 25 euro.
oder erlaubt dein jetziger arbeitgeber nicht das du nebenbei noch ein gewerbe betreibst? _________________
kostenlose Onlinespiele
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Hochzeitszeitung
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08.07.2003, 11:17 |
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Gunman
Altgeier
Anmeldungsdatum: 05.06.2003
Beiträge: 1014
Wohnort: Konstanz |
17¤ bei uns 
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08.07.2003, 11:19 |
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lrdfrb
Administrator
Anmeldungsdatum: 28.05.2003
Beiträge: 2514
Wohnort: Meckenheim |
quote:
Originally posted by cyrus-media:
Ist zwar eine nette Idee, das Finanzamt zu umschiffen aber
letztendlich sieht es ja trotzdem so aus, dass du immer noch eine Gewinnabsicht
hast, egal ob du genausoviel ausgibst wie du einnimmst oder ob du mehr
einnimmst oder ausgibst.
Ganz im Gegenteil.
Wenn du ein Gewerbe anmeldest und mehrere Jahre keinen Gewinn machst kann dir das Finanzamt das Gewerbe sogar zwangsweise stillegen, weil es dann eben von Liebhaberei ausgeht
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08.07.2003, 15:27 |
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Gast
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Ja, das fällt dann aber eher unter keine Geschäftsaktivität und nicht unter
"Liebhaber" (<= wer hat sich das Wort ausgedacht).
Wie dem auch sei => Gewerbeanmeldung 
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08.07.2003, 15:37 |
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lrdfrb
Administrator
Anmeldungsdatum: 28.05.2003
Beiträge: 2514
Wohnort: Meckenheim |
Was hat das mit "keine Aktivität" zu tun?
Sogar wenn du sehr aktiv bist und ständig nur Verluste machst, kann dir das Gewerbe geschlossen werden 
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08.07.2003, 17:55 |
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Braekling
Administrator

Anmeldungsdatum: 28.05.2003
Beiträge: 2354
Wohnort: Kaiserstadt Aachen |
@lrdfrb: Oh ja, danke! Daran hatte ich gar nicht mehr gedacht, das mein beim Gewerbe sogar auf Dauer Gewinn machen muss bzw. den Weg dorthin darlegen können muss
@cyrus: Das Wort "Liebhaberei" ist der korrekte Ausdruck dazu. Außerdem erzählst du ehrlich gesagt gerade Unsinn
Hab mal weiter gekramt.
quote:
[..c..] Wie man eine Gewerbeanmeldung vermeiden kann...
Insbesondere dann, wenn die Einkünfte aus Gewerbebetrieb negativ (=Verlust) oder nur sehr gering positiv (=Gewinn) sind, sollte man diese in der nächsten Einkommensteuererklärung zwar angeben, aber per formlosen Schreiben an das Finanzamt die Situation darlegen und eine Einstufung als sogenannte "Liebhaberei" beantragen. Das Finanzamt wird diesem in Anbetracht des Bearbeitungsaufwandes und der geringen Beträge meist nachkommen. Solange sich die Einkünfte weiterhin in der Grössenordnung zum Zeitpunkt des Antrages bewegen, ist von da an keine Gewerbeanmeldung mehr notwendig (es liegen ja keine Einkünfte im Sinne von §15 EStG mehr vor). Auch die Angabe in der Steuererklärung entfällt.
Quelle: http://www.geizkragen.de/reportagen/geld_verdienen/details/steuertipps_geld_verdienen_im_internet_110.html
quote:
4. Die Liebhaberei:
Außerhalb der steuerlichen Berücksichtigung liegt die sogenannte "Liebhaberei", was wohl am besten als "Hobby" beschrieben werden kann. Wer ohne Gewinnerzielungsabsicht handelt und im Prinzip eine Tätigkeit betreibt, die nur Verluste bringen kann, darf auch zuweilen steuerfreie Einnahmen haben. Dabei kommt es aber nicht auf die - für das Finanzamt nicht erkennbare - Absicht des Steuerpflichtigen an, sondern auf eine Prognose. Wirft die Tätigkeit also aller Voraussicht nach Gewinn ab, wird die Tätigkeit trotz anfänglicher Verluste nicht als Liebhaberei gewertet. Von einer Prognose eines Gewinns ist aber wohl auszugehen, wenn eine Homepage ständige Werbebanner beinhaltet. Ist aber nachweisbar, daß gelegentliche Werbeeinnahmen nur dazu da sind, die Verluste in Grenzen zu halten, wird wohl von Liebhaberei auszugehen sein.
Dieser Bereich ist sehr schwammig und schwer zu greifen. Im Zweifel entscheidet der Sachbearbeiter beim Finanzamt nach Ermessen.
Quelle: http://www.recht-der-homepage.de/steuern.html
Ähnliches bestätigte mir auch mein Steuerberater. Sicherheitshalber nehme ich mal Kontakt zum Finanzamt Aachen auf.
Wieso keine Gewerbeanmeldung? Weil ich für einen kostendeckenden Verkauf im Monat nicht den ganzen Aufwand betreiben will. (Anmeldungen, Klärung mit Versicherung, Umstellung des Arbeitsverhältnisses bei meinem Arbeitgeber auf ein Dienstleistungsverhältnis eines Selbstständigen, Probleme mit Eigenheimzulage und Kindergeld meiner Eltern, Klärung mit BAföG-Amt, usw. usf.) _________________
Braekling.de
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Sudoku @Braekling.de
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10.07.2003, 13:57 |
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Gunman
Altgeier
Anmeldungsdatum: 05.06.2003
Beiträge: 1014
Wohnort: Konstanz |
Wenn du nur kostendeckend bzw. kleinen Gewinn machst brauchste nix mit der Versicherung, Kindergeld & Co klären. Kleinunternehmerregelung nehmen und du bist sogar die mwst sachen los.
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10.07.2003, 14:03 |
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Braekling
Administrator

Anmeldungsdatum: 28.05.2003
Beiträge: 2354
Wohnort: Kaiserstadt Aachen |
Das ist ja nicht so einfach bei mir, da ich noch zwingend nachweisen muss, das ich die meiste Zeit studiere - ansonsten läuft es als Vollbeschäftigung. Weiterhin hab ich ja noch das Einkommen aus meinem Job.
Nur wenn ich das ganze problemlos als Liebhaberei laufen lassen kann, muss ich mich nicht alle 2 wochen durch papierkram arbeiten - muss ich jetzt schon wegen meinem job oft genug.
Und zuletzt muss man aus einer Gewerbetätigkeit auf Dauer eine Gewinnabsicht haben. Das liegt bei mir nicht vor, sprich früher oder später würde das ganze dann eh wieder auf Liebhaberei umgestuft und dann war der ganze Rummel für die Katz. _________________
Braekling.de
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Sudoku @Braekling.de
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10.07.2003, 14:12 |
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